** Ein aktueller Hinweis zu einem Hilfsprogramm im Rahmen der Corona-Pandemie **
Im Rahmen des Ende März auf Landesebene verabschiedeten Nachtragshaushalts wurden bereits Mittel zur Unterstützung von Vereinen vorgesehen, die durch die Corona-Pandemie und damit ausfallende Veranstaltungen in ihrer Existenz bedroht sind. Die Hessische Landesregierung hat nun die Grundzüge des Programms vorgestellt. Alle gemeinnützigen Vereine, die durch die Pandemie in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind, können jeweils bis zu 10.000 Euro beantragen. Ganz gleich ob Sport, Kultur, Natur, der Sozialbereich oder die Nachbarschaftshilfe, die rund 41.000 hessischen Vereine sollen ihre wichtige Arbeit vor Ort auch über die aktuelle Krise hinaus fortführen können.
Die Richtlinien für das Programm werden aktuell im Finanzministerium final ausgearbeitet und in Kürze veröffentlicht. Die Soforthilfe ist dann ab dem 1. Mai 2020 beim jeweils zuständigen Ministerium zu beantragen, der Antrag ist unter www.corona.hessen.de abrufbar.
Gemeinnützige Sportvereine stellen den Antrag beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter corona-vereinshilfe@sport.hessen.de